Jetzt staatliche Zuschüsse sichern

Fördermöglichkeiten nutzen und bei der Dachsanierung profitieren!

Staatliche Förderungen machen Ihre energetische Sanierung attraktiver als je zuvor. Mit unserem FörderService genießen Sie nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch absolute Planungssicherheit. Lehnen Sie sich zurück – wir kümmern uns um alles!

Warum sich der FörderService PLUS lohnt

Finanzielle Vorteile, die sich auszahlen

  • Sparen Sie bis zu 20 % Ihrer Investitionskosten mit staatlichen Zuschüssen.
  • Nutzen Sie optionale Steuerboni für langfristige Vorteile.

Rundum-sorglos-Paket

Ihr Dachdeckerbetrieb und die PV.Academy übernehmen die gesamte Bürokratie, sodass Sie sich auf Ihr Zuhause konzentrieren können.

Sicherheit und Transparenz

Unser Energieberatungsservice liefert Ihnen einen klaren Sanierungsfahrplan, der Schritt für Schritt zeigt, wie Ihr Dach energieeffizienter wird.

Zahlenbeispiel

Ein Einfamilienhaus mit einer Investitionssumme von 60.000 € profitiert bei der BEG-Förderung mit iSFP von 12.000 € Zuschuss – das entspricht einem Preisvorteil von 20 %!

Was ist der FörderService PLUS?

Unser Service ist speziell für Kunden von Dachdeckerbetrieben entwickelt, um die Vorteile der BEG-Förderung optimal zu nutzen.

Ihre Fördermöglichkeiten

E

BEG-Einzelmaßnahmen - 15 % Zuschuss

E

in Verbindung mit iSFP - 20 % Zuschuss

(bis zu einer Investitionssumme von 60.000€ / Jahr / WE)

BEG förderfähige Maßnahmen

Energetische Dachsanierungen (Steil- und Flachdächer)

Einbau oder Erneuerung von Dachfenstern inkl. Sonnenschutz

Dämmung von Fassade und oberster Geschossdecke

Installation und Sanierung von Dachgauben

Umfeldmaßnahmen wie Gerüstbau, Abbrucharbeiten, statische Ertüchtigung usw.

Jetzt Förderung berechnen

Wie funktioniert der Ablauf?

In 4 einfachen Schritten zu Ihrer Förderung

1. FörderService auswählen

Beantragung der Förderung mit oder ohne iSFP

2. Formular ausfüllen

Sie füllen unter Angabe des beauftragten Dachdeckerunternehmens das Formular aus.

3. Sanierung durchführen

Ihr Dachdecker führt die fachgerechte Sanierung durch.

4. Bestätigung & Auszahlung

Wir erstellen für Sie gegenüber dem BAFA die technische Projektbestätigung, sodass Ihre Förderung ausgezahlt werden kann.

Jetzt den ersten Schritt machen!

Ihre 6 Vorteile durch den FörderService PLUS

Rundum-Service

Beratung, Antragstellung & Umsetzung aus einer Hand.

Maximale Förderung

bis zu 20 % Zuschuss & 15 Jahre erhöhte Förderungen mit iSFP.

Individuelle Planung & Qualität

maßgeschneiderte Lösungen & zertifizierte Fachbetriebe.

Detailliertes Energiegutachten

volle Transparenz über Einsparpotenziale.

Weniger Bürokratie

wir übernehmen Antragstellung & Abrechnung für Sie.

Nachhaltige & kosteneffiziente Sanierung

optimierte Förderstrategien & energieeffiziente Maßnahmen für die Zukunft.

Erfolgsgeschichten unserer Kunden

Frau Meier aus Hamburg:

„Ich hatte Bedenken, ob sich die Förderung lohnt. Dank der Beratung und Unterstützung wusste ich genau, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Jetzt spare ich jährlich Energiekosten und habe noch 12.000 € Förderung erhalten!“

Herr Schmidt aus München:

„Die Bürokratie hat mich immer abgeschreckt. Zum Glück hat mein Dachdecker den Service der PV.Academy empfohlen. Alles lief reibungslos, und ich fühle mich rundum abgesichert.“

Familie Keller aus Berlin:

„Wir wollten unser altes Dach erneuern und wussten nichts von den Förderungen. Die PV.Academy hat uns gezeigt, wie einfach es sein kann. 20 % Zuschuss und ein tolles Ergebnis – wir sind begeistert!“

Jetzt FörderService PLUS nutzen und profitieren!

Wie hoch ist die Förderung?

Die Wahl des passenden Programms hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und der geplanten Maßnahme ab.

Die Investition des Eigenanteils für einen iSFP beläuft sich auf 1299 € einschließlich Mehrwertsteuer. (denn die BAFA gibt 650 € dazu). Die Investition des Eigenanteils für die Abwicklung der Einzelmaßnahme, also Antragstellung bis hin zum Abruf der Fördermittel beläuft sich 595 € einschließlich Mehrwertsteuer. (denn die BAFA gibt 50 % dazu).

Förderung durch die BEG EM

  • 15 % Zuschuss auf Investitionskosten bis maximal 30.000 € pro Wohneinheit – das ergibt bis zu 4.500 € pro Jahr.
  • Mit iSFP: 20 % Zuschuss, maximale Investitionssumme 60.000 €, Förderbetrag bis zu 12.000 €.

Steuerbonus als Alternative

Bis zu 40.000 € Steuerentlastung auf Sanierungskosten bis 200.000 €, verteilt über drei Jahre (7 % im ersten und zweiten Jahr, 6 % im dritten Jahr).

Technische Anforderungen

Damit Ihre Maßnahmen förderfähig sind, müssen bestimmte technische Kriterien erfüllt sein:
E

Dächer

Wärmedämmung mit einem U-Wert von maximal 0,14 W/(m²·K)

E

Gaube

Wärmedämmung mit einem U-Wert von maximal 0,20 W/(m²·K)

E

Fenster

Dachfenster mit einem U-Wert von maximal 1,0 W/(m²·K)

E

Fassade

Dämmung mit einem U-Wert von maximal 0,20 W/(m²·K)

Unser Energieberater überprüft alle Anforderungen und stellt sicher, dass die Maßnahmen den gesetzlichen Standards entsprechen.

Häufig gestellte Fragen

Was heißt BEG EM?

BEG EM steht für „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“. Es handelt sich um ein Förderprogramm, das darauf abzielt, die Energieeffizienz von Gebäuden durch einzelne Maßnahmen zu verbessern. Dazu gehören unter anderem die Wärmedämmung, die Optimierung der Anlagentechnik und die Erneuerung von Heizsystemen.

Wie funktioniert die BEG EM?

Antragsteller sind Eigentümer oder Wohneigentümergemeinschaften.

Die maximale Investitionssumme beträgt 30.000€ pro Wohneinheit und Jahr (bzw. 60.000 € mit iSFP). Maßgebend ist immer das Jahr der Antragstellung.

Falls ein iSFP gewünscht ist, wie dieser vor dem Antrag der Einzelmaßnahmen erstellt. Parallel dazu können Angebote eingeholt werden, dann wird der Auftrag mitauflösende oder aufschiebende Bedingung mit dem Dachdecker Ihres Vertrauens geschlossen. Danach erstellt der Energieeffizienzexperte eine technische Projektbeschreibung (TPB) im BAFA Portal. Mit dieser TPB-Nummer kann dann der Antrag für die Einzelmaßnahme gestellt werden. Erst danach darf mit der eigentlichen Ausführung begonnen werden, Planungsleistungen dürfen aber vorher durchgeführt werden. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, wartet man die Zusage des BAFAs ab. Nach der Sanierung erstellt der Energieberater einen technischen Projektnachweis (TPN) im BAFA-Portal. Mit dieser TPN-Nummer kann die Auszahlung beantragt werden.

Wie lange dauert der Prozess?

Nach Einreichung des Förderantrags und Abschluss der Arbeiten erfolgt die Auszahlung der Förderung. Bei der BEG hängt die Bearbeitungszeit vom BAFA ab. Erfahrungsgemäß zwischen wenigen Wochen und einigen Monaten.

Was wird alles gefördert?

Gefördert werden grundsätzlich die wärmedämmtechnischen Verbesserungen und alle hierfür notwendigen „Umfeldmaßnahmen“. Dazu gehören unter anderem:

Bei der klassischen Dachsanierung:

  • Die Baustelleneinrichtung
  • Der Gerüstauf- und abbau
  • Die Abbrucharbeiten einschließlich Entsorgung
  • Die statische Ertüchtigung innerhalb der Dachkonstruktion
  • Alle vorbereitenden Arbeiten
  • Die Dacheindeckung
  • Die Klempnerarbeiten

Bei der Erneuerung oder dem erstmaligen Einbau von Dachfenstern:

  • Der Ausbau und die Entsorgung vorhandener Fenster
  • Die Auswechslungen und die statische Ertüchtigung
  • Der außenliegende Sonnenschutz (Rollläden und Markisen)
  • Die Innenverkleidung

Bei der energetischen Sanierung oder dem erstmaligen Einbau von Gauben:

  • Die Baustelleneinrichtung
  • Der Gerüstauf- und -abbau
  • Die Abbrucharbeiten einschließlich der Entsorgung
  • Die statische Ertüchtigung, Auswechslungen usw.
  • Alle vorbereitenden Arbeiten
  • Die neue Dacheindeckung
  • Die Klempnerarbeiten
  • Die Wandverkleidungen einschließlich der Unterkonstruktionen
  • Die Gaubenfenster einschließlich dem außenliegenden Sonnenschutz
Gibt es ein Mindest- oder Höchstalter für die Gebäude?

Ein Höchstalter gibt es nicht. Jedoch ein Mindestalter: Bei der BEG EM muss das Gebäude mindestens 5 Jahre alt sein.

Muss der Antragsteller das Haus selbst bewohnen?

Bei der BEG EM ist das nicht zwingend notwendig.

Bei der Inanspruchnahme des Steuerbonus muss der Antragsteller selbst in dem Haus wohnen und es darf nicht zu monetären Zwecken vermietet sein.

Müssen Häuser generell energetisch saniert werden?
Es gibt grundsätzlich kein Sanierungsgebot. Nur wenn bauliche Maßnahmen an der energetisch wirksamen Hülle, zum Beispiel dem Dach, dem Fenster oder der Fassade durchgeführt werden, gelten die gesetzlichen Anforderungen des GEG. Ausnahme ist die oberste Geschossdecke, die energetisch wirksam wärmegedämmt sein muss. Der Stichtag hierfür war der 31.12.2015.

 

Die maximale Investitionssumme beträgt 30.000€ pro Wohneinheit und Jahr (bzw. 60.000 € mit iSFP). Maßgebend ist immer das Jahr der Antragstellung.

Falls ein iSFP gewünscht ist, wie dieser vor dem Antrag der Einzelmaßnahmen erstellt. Parallel dazu können Angebote eingeholt werden, dann wird der Auftrag mitauflösende oder aufschiebende Bedingung mit dem Dachdecker Ihres Vertrauens geschlossen. Danach erstellt der Energieeffizienzexperte eine technische Projektbeschreibung (TPB) im BAFA Portal. Mit dieser TPB-Nummer kann dann der Antrag für die Einzelmaßnahme gestellt werden. Erst danach darf mit der eigentlichen Ausführung begonnen werden, Planungsleistungen dürfen aber vorher durchgeführt werden. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, wartet man die Zusage des BAFAs ab. Nach der Sanierung erstellt der Energieberater einen technischen Projektnachweis (TPN) im BAFA-Portal. Mit dieser TPN-Nummer kann die Auszahlung beantragt werden.

Muss immer vor der Sanierung ein Antrag gestellt werden?

Ja, bei der BEG EM ist es erforderlich, eine technische Projektbeschreibung zu erstellen und einen Antrag zu stellen. Vorher muss aber zwingend ein Vertrag (Auftragsbestätigung) zwischen dem Antragsteller und dem Auftragnehmer des Hauptgewerks muss geschlossen werden. Dieser Vertrag muss entweder eine aufschiebende oder eine auflösende Bedingung enthalten:

  • Aufschiebende Bedingung: Der Vertrag tritt erst bei Förderzusage in Kraft.
  • Auflösende Bedingung: Der Vertrag wird bei Förderabsage ungültig.
  • Umsetzungszeitraum: Im Vertrag muss ein Umsetzungszeitraum genannt werden, der innerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten liegt. Dieser Zeitraum kann nicht verlängert werden
Kann ich die BEG-Förderung mit dem Steuerbonus kombinieren?

Kombinieren geht, nur nicht beides gleichzeitig in Anspruch nehmen. Beispiel: Dachsanierung, 60.000 BEG und Fassade und Fenster mit 60.000 Steuerbonus.

Brauche ich einen Energieberater?

Für die BEG-Förderung ist ein zertifizierter Energieberater erforderlich.

Werden Energieberaterkosten auch gefördert?

BEG EM: Die Kosten für den Energieeffizienzexperten werden bis zu einer Höhe von 5.000 € mit 50 % gefördert. Ab 3 Wohneinheiten werden bis zu 2.000 € pro Wohneinheit mit 50 % gefördert.

Sanierungsfahplan (iSFP): Es werden 50% der Energieberaterkosten bis max. 650 € gefördert.

Wie hoch ist die Förderung beim BEG EM

Ohne individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP):Die Förderung beträgt 15 % der förderfähigen Investitionskosten bei einer maximalen förderfähigen Investitionssumme in Höhe von 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr, was einer maximalen Förderung von 4.500 € pro Wohneinheit entspricht.

Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP): Die Förderung erhöht sich auf 20 %, und die Investitionssumme beträgt 60.000 € pro Wohneinheit, was zu einer maximalen Förderung von 12.000 € pro Wohneinheit führt.

Was passiert, wenn die Sanierung teurer wird als geplant?

Die Förderung wird auf Basis der tatsächlichen Kosten ausgezahlt – vorausgesetzt, diese liegen innerhalb der beantragten Investitionssumme. Deshalb bei der Antragstellung immer etwas Luft einplanen.

Welche technischen Anforderungen werden an die Wärmedämmung gestellt?

Die gesetzlichen Anforderungen der GEG müssen bei geförderten, energetischen Sanierungsmaßnahmen übertroffen werden. Der U-Wert darf nach der Sanierung folgende Werte nicht überschreiten:

  • Bei Dächern maximal 0,14 W/(m2·K)
  • Bei der obersten Geschossdecke maximal 0,14 W/(m2·K)
  • Bei Gaubendächern und Gaubenwänden maximal 0,20 W/(m2·K)
  • Bei Fassaden maximal 0,20 W/(m2·K)
  • Bei Gauben- und Fassadenfenstern maximal 0,95 W/(m2·K)
  • Bei Dachfenstern maximal 1,0 W/(m2·K)
Gibt es auch einen Kredit für die Sanierung?

Die KfW bietet mit den Programmen 358 und 359 Ergänzungskredite für die energetische Sanierung von Wohngebäuden an. Diese Kredite können bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit betragen und werden zusätzlich zu bereits erteilten Zuschussförderungen gewährt. Privatpersonen mit einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro profitieren von zusätzlichen Zinsvorteilen. Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW gestellt, sondern über einen Finanzierungspartner vor Ort.

Ich möchte in einem Jahr gleichzeitig mein Dach sanieren und meine Heizung erneuern?

Das geht, die Dachsanierung läuft über das BAFA und die Heizungserneuerung über die KfW.

Vertrauen Sie den Experten

Ihr Dachdeckerbetrieb und die Energieeffizienz-Experten stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Sanierung förderfähig, unkompliziert und effizient zu gestalten. Machen Sie jetzt den ersten Schritt in Richtung Zukunft!

Michael Zimmermann

Dachdeckermeister,ö.b.u.v. Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk, Photovoltaik, Wärmeschutz und für Schimmelpilzschäden. Energie- Effizienz- Experte (EEE) für die Förderprogramme des Bundes.

Michael Wrzesinski

Fachberater
Zuständig für Beratung und Antragstellung

Lars Henning

Ö.b.u.v. Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk und PV-Anlagen. Gebäudeenergieberater und Energieeffizienzexperte für die Förderprogramme des Bundes. Zuständig für Energieberatung, iSFP, Effizienzhäuser

Martina Zimmermann

Backoffice
Zuständig für Beratung und Finanzen